Erstellt: 20.07.2009

Mit „Transitverkehr durch die DDR“ wird im wesentlichen der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin über das Gebiet der DDR bezeichnet. Das Besondere an diesem Verkehr bestand darin, dass die beteiligten Partner jeweils unterschiedliche Auffassungen über den rechtlichen Status der betroffenen Gebiete hatten, was zu vielfältigen Konflikten führte, von denen die Berliner Blockade der schwerwiegendste war. Für den Transitverkehr mit Kraftfahrzeugen von und nach Berlin gab es zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung Ende der 80er Jahre vier festgelegte Transitstrecken. Vom Autobahnübergang Berlin-Heiligensee/Stolpe nach Gudow/Zarrentin Vom Autobahnübergang Kontrollpunkt Dreilinden nach Helmstedt/Marienborn Rudolphstein/Hirschberg und Herleshausen/Wartha

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