Erstellt: 28.02.2013

Hauptbestandteil der Kaufkraft sind alle Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen (also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen in § 22 EStG genannten Einkünfte (z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften) und erhaltene Transferleistungen abzüglich geleisteter Transferleistungen (z.B. Steuern und Sozialabgaben). Stand 2012 (GfK-Schätzung). Hinweis: Jahreseinkünfte von über 500 000 Euro pro Person hat die GfK zur Vermeidung von Verzerrungen nicht berücksichtigt. Quelle:

Bild der Karte: GfK Kaufkraft 2012
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