Erstellt: 17.03.2011

Kinderprostitution: Kinderprostitution beschreibt das Einbeziehen von Kindern gegen Vergütung in sexuelle Aktivitäten und Handlungen. Personen, die Kinder zur Prostitution zwingen, machen sich in den meisten Ländern strafbar, wobei die Definitionen der Begriffe „Kinder“, „Prostitution“ und „Zwang“ sehr unterschiedlich ausfallen können. So wird Kinderprostitution auch oft als Sextourismus betrieben, womit die Kriminellen dahinter ihr Geld verdienen. Kinderheirat: Als Kinderheirat bezeichnet man die Heirat vor dem Erreichen des zulässigen Heiratsalters. Die meisten Länder sehen ein Mindestalter vor, doch die gesetzlichen Bestimmungen werden oft nicht eingehalten. In den allermeisten Fällen findet die Kinderheirat bei Mädchen statt. Kinderarbeit: Nicht jede Form von Arbeit ist schlecht für Kinder! Es gibt Beschäftigungen für Kinder, die durchaus einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Kindes haben können, wenn diese das Kind nicht von Schulbesuch, Spiel- und Ruhezeiten abhalten. Die Hilfsorganisation UNICEF unterscheidet deshalb zwischen Tätigkeiten, die für Kinder förderlich sind und solchen, die schaden. Spricht man jedoch von Kinderarbeit, so ist meist letzteres Extrem gemeint. Kindersoldaten: Es gibt keine offizielle Definition des Begriffs Kindersoldat. Allerdings fordert die UN-Kinderrechtskonvention, dass niemand, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in regulären Streitkräfte oder nicht-regulären bewaffneten Gruppen rekrutiert werden darf. UNICEF, terre des hommes und amnesty international bezeichnen „alle Kämpfer und deren Helfer, die unter 18 Jahre alt sind“ als „Kindersoldaten“.

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