Erstellt: 20.03.2017

Die Deutsche Konföderation besteht aus den ehemaligen deutschsprachigen Nationalstaaten: Deutschland, Österreich, der deutschsprachigen Schweiz und Südtirol sowie Trentino Südtirol. Die Hauptstadt ist Wien. Jedes Bundesland ist sein eigener Souverän in einem Europa der Regionen. Die Bundesländer stellen jeweils eine Landesregierung und wählen alle 4 Jahre pro Land 10 Mitglieder für den gesamt Deutschen Bundestag und einen Bundespräsidenten als Gesamtdeutsches Staatsoberhaupt. Die Bundestagmitglieder repräsentieren ihr Bundesland und tagen täglich im Wiener Parlament. Der Bundestag und der Bundespräsident vertreten Gesamtdeutsche Politikinteressen und können Gesamtdeutsche Gesetze erlassen, soweit denn dafür zuständig. Die Gesamtdeutsche Zuständigkeit regelt die Verfassung die vom Deutschem Volk bestimmt wurde.

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