Erstellt: 09.03.2016

Im Wald zwischen Clarsbach und Trettendorf sollen drei Windkraftanlagen von je 217 Meter Höhe errichtet werden. Die bayerische Landesregierung hat zum Schutze der Bürger die sogenannte 10H-Regelung erlasssen. Danach beträgt der gesetzliche Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung für die geplanten Anlagen 2170 Meter (nicht 1490, wie fälschlicherweise in den Fürther Nachrichten behauptet). Der Marktgemeinderat Roßtal plant dieses Gesetz durch Aufstellung eines  Flächennutzungsplans zu umgehen! Die geplanten Abstände zur nächsten Wohnbebauung betragen dann: Clarsbach: 1000 Meter Raitersaich: 1200 Meter Buchschwabach: 1200 Meter Roßtal: 1250 Meter Trettendorf: 1330 Meter Damit wird ca. 5000 Bürgern des Marktes Roßtal ihr gesetzlicher Mindestabstand geraubt!

Bild der Karte: geplante WKA Roßtal
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