Erstellt: 07.05.2011

Die politische Gliederung des Staates ist komplex. Seit dem Dayton-Vertrag (auch bekannt als Dayton-Friedensabkommen) besteht Bosnien und Herzegowina aus zwei Entitäten: der Föderation Bosnien und Herzegowina (Federacija Bosne i Hercegovine, auch bekannt als Bosniakisch-Kroatische Föderation) und der Republika Srpska (Serbische Republik). Beide Entitäten verfügen jeweils über eine eigene Exekutive und Legislative. Der Brčko-Distrikt um die gleichnamige nordbosnische Stadt untersteht als Kondominium beider Entitäten direkt dem Gesamtstaat. Die Föderation Bosnien und Herzegowina setzt sich aus zehn Kantonen zusammen, die über eigene Zuständigkeiten verfügen.

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