Warum das Nettogehalt oft niedriger als erwartet ist
Für viele Menschen ist die erste Gehaltsabrechnung im neuen Job oft eine böse Überraschung. Steuern, die gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge und weitere Abgaben machen einen erheblichen Teil des Bruttogehalts aus, so dass der ausgezahlte Betrag deutlich niedriger ausfällt als das Bruttogehalt. Dies kann zu einem Problem werden, wenn das Einkommen plötzlich nicht mehr für die festen monatlichen Ausgaben reicht. Für die persönliche Finanzplanung ist es daher sinnvoll, sich über Abzüge und Steuern zu informieren, bevor man sich für einen Job entscheidet.
Nettoverdienst richtig einschätzen
Wer auf der Suche nach seinem Traumjob ist, braucht Klarheit in Bezug auf das Einkommen. Was nützt ein Jobwechsel oder eine neue Position, wenn das Gehalt nicht zu den langfristigen Zielen oder den vorhandenen Lebenshaltungskosten passt? Arbeitnehmer im Außendienst müssen zudem noch bedenken, wie viel Zeit und Kosten sie für Fahrten zum Kunden aufwenden – eine Karte mit Routen hilft dabei. Oft sind Gehaltsangaben in Stellenanzeigen vage gehalten oder es wird nur eine Gehaltsspanne angegeben. Das endgültige Bruttogehalt wird meist erst im Vorstellungsgespräch verhandelt. Neben dem Grundgehalt werden dem Bewerber eventuell noch weitere Vergütungen und Leistungen angeboten wie Urlaubsgeld, Boni oder betriebliche Altersvorsorge. Insgesamt hängt das Gehalt von mehreren Aspekten ab, die es erschweren, das Jobangebot zu bewerten. Hinzu kommt die Unsicherheit über die Abzüge durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Mit einem Brutto Netto Rechner vermeidet man unliebsame Überraschungen bei der Gehaltsabrechnung.
Welche Auswirkungen haben die Steuerklassen in der Gehaltsabrechnung?
Wer einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, erhält automatisch eine individuelle Steuerklasse durch das Finanzamt, die auf den persönlichen Lebensverhältnissen basiert. Mit der Einteilung in die Steuerklassen I bis VI soll die Steuerlast gerecht verteilt und finanzielle Belastungen berücksichtigt werden. So erhalten beispielsweise Alleinerziehende mit mindestens einem Kind eine Entlastung durch die günstigere Steuerklasse II, während ledige Arbeitnehmer ohne Kinder mit Steuerklasse I höhere Steuerabgaben haben. Die Wahl der Steuerklasse hat erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der Lohnsteuer sowie eventuell Kirchensteuer und Solidaritätsbeitrag. Die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beruhen dagegen auf festen Prozentsätzen des Bruttogehalts. Insgesamt ist es ein beachtliches Sümmchen, um das ein Monatsverdienst regelmäßig geschmälert wird – umso wichtiger ist es, die Höhe der Abzüge zu kennen und bei Bedarf die Steuerklasse anzupassen.
Wie ändert man die Steuerklasse?
Ändert sich die Lebenssituation durch Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes, können oder müssen Arbeitnehmer ihre Steuerklasse ändern. Dies sollte man möglichst zeitnah tun, um entweder optimal von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren oder um hohe Steuernachzahlungen bei einer ungünstigeren Steuerklasse zu vermeiden. Der Antrag zur Änderung der Steuerklasse wird beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Dazu benötigt man ein Formular sowie Unterlagen zur Begründung des Antrags wie Geburtsurkunde eines Kindes oder die Heiratsurkunde. Ein Wechsel der Steuerklassen ist in folgenden Situationen üblich:
- Heirat: Mit einer Heirat wird beiden Ehepartnern automatisch die Steuerklasse IV zugewiesen. Das bisherige Ehegattensplitting, also die Kombination der Steuerklassen III und V, soll durch die Aufhebung dieser beiden Steuerklassen perspektivisch abgeschafft werden.
- Geburt: Alleinerziehende können mit Steuerklasse II einen Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen.
- Scheidung: Nach einer Trennung müssen beide Partner wieder in Steuerklasse I wechseln. Sind Kinder vorhanden, ist auch Steuerklasse II möglich.